Neuerungen bei INSTRASTAT 2022

Für die automatisierten Meldungen über den innergemeinschaftlichen Warenimport/-export Ihres Unternehmens müssen auf der Exportseite zwei neue Variablen gemeldet werden: „Empfänger-UID“ sowie das „Ursprungsland“.

  • Bisher war die Angabe des Ursprungslands freiwillig. Ab Januar 2022 ist dies verpflichtend.
  • Die Meldung der Variable „Art des Geschäfts“ erfolgt ab dem Berichtsjahr 2022 in zweistelliger Kodierung.
  • Details zu Nachlesen finden Sie in diesem PDF des Statistischen Bundesamtes.

Die für die INTRASTAT-Meldungen 2022 erforderlichen Änderungen stellt mesonic zeitgerecht in einem Patch zur WinLine Version 11 und WinLine Edition 2022 – Version 12 zur Verfügung. 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.