{"id":14,"date":"2019-01-30T15:16:44","date_gmt":"2019-01-30T14:16:44","guid":{"rendered":"https:\/\/bt-it.de\/cms\/?page_id=14"},"modified":"2019-05-16T15:11:23","modified_gmt":"2019-05-16T13:11:23","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.bt-it.de\/cms\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div class=\"row\">\n<div class=\"col\">\n<h2><strong>AGB<\/strong><\/h2>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"row tjustify\">\n<div class=\"col\">\n<h3>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen und Lieferbedingungen der BT-IT GmbH, K\u00f6nigstr. 3, 26180 Rastede<\/h3>\n<h3><strong>1. Allgemeines<\/strong><\/h3>\n<p>1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen der BT-IT GmbH (im folgenden \u201cBT-IT\u201c) gelten<\/p>\n<p>f\u00fcr alle &#8211; auch zuk\u00fcnftige &#8211; Vertr\u00e4ge, Lieferungen und sonstigen Leistungen aus der gesamten Gesch\u00e4ftsbeziehung mit dem Vertragspartner.<\/p>\n<p>1.2 Entgegenstehenden oder abweichenden Gesch\u00e4ftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit widersprochen.<\/p>\n<h3><strong>2. Angebot \/ Vertrag<\/strong><\/h3>\n<p>2.1 Angebote von der BT-IT sind freibleibend.<\/p>\n<p>2.2 Vertr\u00e4ge bed\u00fcrfen der Schriftform.<\/p>\n<p>2.3 Der Umfang und die Beschaffenheit der von der BT-IT im Rahmen des Vertrages geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergibt sich ausschlie\u00dflich aus dem Vertrag selbst und den dort einbezogenen Anlagen, insbesondere aus der in der Anwenderdokumentation enthaltenen Leistungsbeschreibung.<\/p>\n<p>Garantien im Rechtssinn erh\u00e4lt der Vertragspartner durch die BT-IT nicht. Die BT-IT beh\u00e4lt sich geringf\u00fcgige technische und \/ oder gestalterische \u00c4nderungen vor, soweit diese f\u00fcr den Vertragspartner zumutbar, also insbesondere in Qualit\u00e4t, Preis und Verwendungsm\u00f6glichkeit der vereinbarten Leistung gleichwertig sind.<\/p>\n<p>Die Installation von Software sowie Schulungen und Beratungen des Vertragspartners geh\u00f6ren nicht zum Leistungsumfang.<\/p>\n<p>Die BT-IT schuldet diese Leistungen nur, wenn eine ausdr\u00fcckliche und schriftliche Vereinbarung mit dem Vertragspartner abgeschlossen wurde.<\/p>\n<p>2.4 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt Rechtspositionen, die in den mit der BT-IT geschlossenen Vertr\u00e4gen begr\u00fcndet sind, ohne Zustimmung von der BT- IT ganz oder teilweise an Dritte abzutreten oder zu \u00fcbertragen.<\/p>\n<p>2.5 Stellt die BT-IT dem Vertragspartner Produkte zu Testzwecken zur Verf\u00fcgung, insbesondere Hard- und Software, Datentr\u00e4ger, Benutzungshinweise und weitere Unterlagen, so bleibt die BT-IT in jedem Fall Eigent\u00fcmer dieser Produkte. Ein Nutzungsrecht wird dem Vertragspartner nur im zeitlichen und sachlichen Umfang des vereinbarten Testes einger\u00e4umt. Die BT-IT beh\u00e4lt sich vor, die Software so zu programmieren, dass diese nach vereinbarter Testdauer nicht mehr voll einsatzf\u00e4hig sind.<\/p>\n<p>Der Vertragspartner kann hieraus keine Anspr\u00fcche gegen die BT-IT herleiten.<\/p>\n<h3><strong>3. Preise \/ Zahlung<\/strong><\/h3>\n<p>3.1 Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise.<\/p>\n<p>3.2 Sind vertraglich keine Preise vereinbart, so ist die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Preisliste ma\u00dfgeblich, soweit vereinbart ist, dass die Lieferungen und Leistungen innerhalb eines Zeitraumes von bis zu 4 Monaten seit Vertragsabschluss zu erfolgen haben. Andernfalls ist die im Zeitpunkt der Vertragserf\u00fcllung aktuelle Preisliste ma\u00dfgeblich.<\/p>\n<p>3.3 Preise verstehen sich stets ohne Mehrwertsteuer sowie ausschlie\u00dflich der Kosten f\u00fcr Verpackung und Versand.<\/p>\n<p>3.4 S\u00e4mtliche Preise zzgl. der Nebenkosten, insbesondere f\u00fcr Verpackung und Versand, werden grunds\u00e4tzlich 7 Tage nach<\/p>\n<p>Rechnungsdatum f\u00e4llig. Ein Skonto wird nicht einger\u00e4umt.<\/p>\n<p>3.5 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners berechnet die BT-IT Verzugszinsen in H\u00f6he von 8 % \u00fcber dem Basiszinssatz gem\u00e4\u00df \u00a7 247 BGB. Die Geltendmachung eines h\u00f6heren Schadens bleibt vorbehalten.<\/p>\n<p>3.6 Der Vertragspartner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht kann der Vertragspartner nur im Falle einer unbestrittenen und rechtskr\u00e4ftig festgestellten Gegenforderung geltend machen. Dies gilt auch f\u00fcr Forderungen aus anderen Vertragsverh\u00e4ltnissen.<\/p>\n<p>3.7 Offene Forderungsbetr\u00e4ge aus einer etwaig vereinbarten Ratenzahlung oder einer etwaigen Stundung werden sofort und insgesamt f\u00e4llig, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen gegen\u00fcber der BT-IT nicht, insbesondere nicht fristgerecht nachkommt, Schecks nicht eingel\u00f6st werden oder Tatsachen bekannt werden, die den Schluss auf eine wesentliche Verm\u00f6gensverschlechterung bei dem Vertragspartner zulassen.<\/p>\n<p>3.8 Zahlungen an Angestellte oder Lieferanten von der BT-IT haben nur dann schuldbefreiende Wirkung, wenn diese im Besitz einer Inkassovollmacht von der BT-IT sind.<\/p>\n<h3><strong>4. Liefer- und Leistungszeit<\/strong><\/h3>\n<p>4.1 Eine Lieferfrist kann nur durch eine ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnete Zusage durch die BT-IT vereinbart werden.<\/p>\n<p>4.2 Kann die BT-IT aufgrund von ihr nicht zu vertretenden Hindernissen, insbesondere h\u00f6herer Gewalt, Streik und Aussperrung, vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen nicht einhalten, so verl\u00e4ngern sich diese angemessen, maximal jedoch um den Zeitraum in dem das Hindernis f\u00fcr die BT-IT bestand.<\/p>\n<p>4.3 Werden zwischen der BT-IT und dem Vertragspartner \u00c4nderungen des Vertrages vereinbart, so f\u00fchrt dies zur Aufhebung der urspr\u00fcnglich vereinbarter Liefer- und Leistungsfristen, soweit nichts anderes vereinbart ist.<\/p>\n<p>4.4 Teillieferungen und Teilleistungen sind zul\u00e4ssig, wenn ihre Entgegennahme f\u00fcr den Vertragspartner nicht mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Aufwendungen verbunden ist.<\/p>\n<p>4.5 Der Vertragspartner hat im Falle des Verzuges von der BT-IT in jedem Falle eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung zu setzen, bevor er vom Vertrag zur\u00fccktreten oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen kann.<\/p>\n<p>4.6. Die BT-IT haftet im Falle der \u00dcberschreitung von Lieferfristen nur bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p>\n<h3><strong>5. Gefahr\u00fcbergang \/ Annahmeverzug<\/strong><\/h3>\n<p>5.1 Vorbehaltlich einer anderen vertraglichen Vereinbarung erfolgen Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners.<\/p>\n<p>5.2 Die Gefahr geht auf den Vertragspartner in dem Zeitpunkt \u00fcber, zu dem die Ware an die Transportperson \u00fcbergeben wird; sp\u00e4testens jedoch mit Verlassen des Lagers. Dies gilt auch dann, wenn die BT-IT den Versand selbst ausf\u00fchrt oder Lieferung<\/p>\n<p>\u201efrei Haus\u201d vereinbart ist. Die BT-IT verpflichtet sich jedoch &#8211; soweit der Vertragspartner dies ausdr\u00fccklich w\u00fcnscht \u2013 auf dessen Kosten die Ware gegen Transportrisiken zu versichern.<\/p>\n<p>5.3 Verz\u00f6gert sich der Versand auf Initiative des Vertragspartners bzw. geht die Verz\u00f6gerung oder die Unm\u00f6glichkeit des Versandes auf ein Verschulden des Vertragspartners zur\u00fcck, so lagert die Ware ab dem Zeitpunkt, zu dem die BT-IT dem Vertragspartner die Versandbereitschaft angezeigt hat, auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners.<\/p>\n<h3><strong>6. Abnahme<\/strong><\/h3>\n<p>6.1 Werkleistungen, insbesondere die Installation von Software, bed\u00fcrfen immer einer ausdr\u00fccklichen und schriftlichen Vereinbarung zwischen der BT-IT und dem Vertragspartner.<\/p>\n<p>6.2. Werkleistungen sind unverz\u00fcglich nachdem die BT-IT die Fertigstellung mitgeteilt hat, vom Vertragspartner und im Beisein eines Mitarbeiters der BT-IT auf ihre Abnahmef\u00e4higkeit hin zu pr\u00fcfen. Sind keine wesentlichen M\u00e4ngel feststellbar, so hat der Vertragspartner die Abnahme schriftlich zu best\u00e4tigen.<\/p>\n<p>6.3 Verweigert der Vertragspartner die Abnahme gem. Ziffer 6.2, so hat er sp\u00e4testens 10 Werktage nachdem die BT-IT die<\/p>\n<p>Fertigstellung mitgeteilt hat, die die Abnahme hindernden M\u00e4ngel in reproduzierbarer Form der BT-IT anzuzeigen.<\/p>\n<p>6.4 Unterbleibt eine Fehleranzeige gem. Ziffer 6.3 gilt das Werk im Sinne des \u00a7 640 Abs. 1 BGB als abgenommen.<\/p>\n<h3><strong>7. Haftung \/ M\u00e4ngelanspr\u00fcche<\/strong><\/h3>\n<p>7.1 Die BT-IT haftet &#8211; gleich aus welchem Rechtsgrund &#8211; nur dann, wenn die Anspr\u00fcche des Vertragspartners &#8211; alternativ oder kumulativ &#8211; auf<\/p>\n<p>7.1.1 die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht), insbesondere der Lieferung einer mangelhaften Sache oder der Herstellung eines mangelhaften Werkes,<\/p>\n<p>7.1.2 grobe Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz,<\/p>\n<p>7.1.3 die \u00dcbernahme einer Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit der Sache oder des Werkes,<\/p>\n<p>7.1.4 das arglistige Verschweigen eines Mangels,<\/p>\n<p>7.1.5 die Verletzung des Lebens, der Gesundheit oder des K\u00f6rpers,<\/p>\n<p>7.1.6 die Verletzung der Haftungsvorschriften des Produkthaftungsgesetzes zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/p>\n<p>7.2 Wurde eine Kardinalspflicht weder grob fahrl\u00e4ssig noch vors\u00e4tzlich verletzt, so haftet die BT-IT nur in dem Umfang, mit dessen Entstehen sie aufgrund der ihr zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten Umst\u00e4nde typischer Weise rechnen musste.<\/p>\n<p>7.3 Die Haftungsbeschr\u00e4nkung gem\u00e4\u00df Ziffer 7.2 gilt in gleicher Weise f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit von Mitarbeitern<\/p>\n<p>oder Beauftragten der BT-IT zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, wenn diese nicht zu den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern oder leitenden Angestellten der BT-IT geh\u00f6ren.<\/p>\n<p>7.4 Die BT-IT haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die der Vertragspartner durch ihm zumutbare Ma\u00dfnahmen &#8211; insbesondere durch regelm\u00e4\u00dfige Programm- und<\/p>\n<p>Datensicherung auf einem separaten Datentr\u00e4ger &#8211; h\u00e4tte verhindern k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>7.5 Die Regelungen gem\u00e4\u00df den Ziffern 7.1 bis 7.4 gelten sinngem\u00e4\u00df auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer,<\/p>\n<p>Mitarbeiter, Vertreter, Erf\u00fcllungsgehilfen oder Beauftragen der BT-IT.<\/p>\n<p>7.6 Anspr\u00fcche im Rahmen der M\u00e4ngelhaftung setzen voraus, dass<\/p>\n<p>\u2022 die Haftung der BT-IT nach den Ziffern 7.1 bis 7.4 dem Grunde nachgegeben und<\/p>\n<p>\u2022 der Vertragspartner seinen gesetzlich oder vertraglich geschuldeten Untersuchungs- und R\u00fcgeobliegenheiten unverz\u00fcglich nach Ablieferung nachgekommen ist.<\/p>\n<p>Dabei hat der Vertragspartner offensichtliche M\u00e4ngel innerhalb von 10 Werktagen nach Ablieferung gegen\u00fcber BT-IT anzuzeigen.<\/p>\n<p>M\u00e4ngel die auch bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer Untersuchung nicht erkennbar waren, hat der Vertragspartner sp\u00e4testens innerhalb von 10 Werktagen nach Entdeckung<\/p>\n<p>bzw. nach bekannt werden des Mangels anzuzeigen. Die Anzeige muss schriftlich oder in reproduzierbarer Form erfolgen.<\/p>\n<p>7.7 Die M\u00e4ngelhaftung ist &#8211; \u00fcber Ziffer 7.4 hinaus &#8211; ausgeschlossen, wenn<\/p>\n<p>\u2022 der Vertragspartner oder Dritte Ver\u00e4nderungen an der Software vorgenommen haben, es sei denn der Vertragspartner kann nachweisen, dass der Mangel nicht auf die Ver\u00e4nderung zur\u00fcckzuf\u00fchren ist,<\/p>\n<p>\u2022 die gelieferte Software in einer Softwareumgebung eingesetzt oder nachtr\u00e4glich die Softwareumgebung ge\u00e4ndert wird,<\/p>\n<p>obwohl die gelieferte Software f\u00fcr den Einsatz in dieser konkreten Softwareumgebung noch nicht freigegeben wurde, soweit der Mangel hiermit in kausalem<\/p>\n<p>Zusammenhang steht,<\/p>\n<p>\u2022 die gelieferte Software in einer Hardwareumgebung eingesetzt wird, die nicht mindestens den einzelvertraglich bezeichneten Systemvoraussetzungen entspricht,<\/p>\n<p>soweit der Mangel hiermit in kausalem Zusammenhang steht,<\/p>\n<p>\u2022 die BT-IT im Rahmen eines separat zwischen ihr und dem Vertragspartner zu vereinbarenden Programmierungsvertrages Funktionen oder Module neu entwickelt (Prototypen) und der Einsatz eines oder mehrerer Prototypen in der konkreten Softwareumgebung des Vertragspartners oder eines Dritten bereits erfolgt, ohne dass die BT-IT den oder die Prototypen zum regul\u00e4ren Einsatz ausdr\u00fccklich freigegeben hat (Einsatz in der Entwicklungsphase), soweit der Mangel mit dem Einsatz des oder der Prototypen in kausalem Zusammenhang steht.<\/p>\n<p>7.8 Anspr\u00fcche im Rahmen der M\u00e4ngelhaftung verj\u00e4hren in 12 Monaten, beginnend mit der Ablieferung oder der Abnahme.<\/p>\n<p>Dies gilt nicht in den F\u00e4llen der Ziffern 7.1.2 bis einschlie\u00dflich 7.1.6 dieser AGBs.<\/p>\n<p>7.9 Im Rahmen der M\u00e4ngelhaftung ist die BT-IT zun\u00e4chst berechtigt, nach ihrer Wahl den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Software zu liefern.<\/p>\n<p>Die BT-IT ist insbesondere berechtigt, den Mangel auch auf fernelektronischem Wege zu analysieren und zu beseitigen.<\/p>\n<p>Der Vertragspartner hat die BT-IT hierzu die aktuellen Zugangsvoraussetzungen f\u00fcr sein System (Passw\u00f6rter und \u00e4hnliches)<\/p>\n<p>zur Verf\u00fcgung zu stellen und sein System mit einer funktionsf\u00e4higen Fernwartungssoftware auszustatten.<\/p>\n<p>Im \u00dcbrigen wird die BT-IT die M\u00e4ngelbeseitigung nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen entweder vor Ort am Einsatzort der mangelhaften Sache oder an ihrem Gesch\u00e4ftssitz durchf\u00fchren.<\/p>\n<p>Die BT-IT ist berechtigt, die M\u00e4ngelbeseitigung auch durch fachlich geeignete Dritte, handelnd jeweils im Namen der BT-IT, erbringen zu lassen.<\/p>\n<p>7.10 Der Vertragspartner kann erst dann vom Vertrag zur\u00fccktreten oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, wenn die Nacherf\u00fcllung fehlgeschlagen oder unm\u00f6glich ist, von der BT-IT endg\u00fcltig verweigert wird oder die BT-IT eine angemessene Nachfrist zur Nacherf\u00fcllung ungenutzt gelassen hat.<\/p>\n<p>Hat die BT-IT die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten, so ist der Vertragspartner nicht zum R\u00fccktritt berechtigt.<\/p>\n<p>7.11 Der Vertragspartner ist, vorbehaltlich des Rechtes aus \u00a7 637 BGB, nicht berechtigt, M\u00e4ngel selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.<\/p>\n<p>7.12 Der Vertragspartner hat der BT-IT die zur Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gew\u00e4hren.<\/p>\n<p>Die BT-IT wird insbesondere die durch den Mangel bedingten betriebswirtschaftlichen Auswirkungen beim Endkunden angemessen ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p>7.13 Die zur M\u00e4ngelbeseitigung notwendigen Aufwendungen, insbesondere die Transportkosten tr\u00e4gt die BT-IT.<\/p>\n<p>Der Vertragspartner hat diejenigen Kosten zu tragen, die der BT-IT aufgrund einer unberechtigten M\u00e4ngelr\u00fcge entstehen.<\/p>\n<h3><strong>8 . Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/h3>\n<p>8 .1 Die BT-IT beh\u00e4lt sich das Eigentum an allen zum Leistungsumfang geh\u00f6renden Komponenten, insbesondere der Software und der Bedienungsanleitung, bis zur vollst\u00e4ndigen Begleichung s\u00e4mtlicher Forderungen der BT-IT gegen den Vertragspartner &#8211; auch der k\u00fcnftig entstehenden &#8211; aus der gesamten Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem Vertragspartner, vor. Dies gilt auch dann, wenn Forderungen der BT-IT in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden, der Saldo gezogen und anerkannt ist.<\/p>\n<p>8 .2 Der Vertragspartner verwahrt die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware f\u00fcr die BT-IT unentgeltlich. Im \u00dcbrigen ist der Vertragspartner verpflichtet,<\/p>\n<p>a) die Vorbehaltsware gegen die \u00fcblichen Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im gebr\u00e4uchlichen Umfang zu versichern,<\/p>\n<p>b) die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln,<\/p>\n<p>c) Wartungs- und Inspektionsarbeiten &#8211; soweit erforderlich &#8211; auf eigene Rechnung und in erforderlichem Umfang durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>8 .3 Anspr\u00fcche aus Versicherungsvertr\u00e4gen sowie Ersatzanspr\u00fcche des Vertragspartners gegen Dritte, tritt dieser an die BT-IT hiermit ab, soweit diese Anspr\u00fcche im Zusammenhang mit Sch\u00e4den an der Vorbehaltsware begr\u00fcndet wurden. Die BT-IT nimmt die Abtretung hiermit an.<\/p>\n<p>8 .4 Der Vertragspartner ist bis auf Widerruf zur Ver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware nach Ma\u00dfgabe der nachfolgenden Bestimmungen berechtigt.<\/p>\n<p>8 .5 Der Vertragspartner tritt seine Forderungen aus den Weiterver\u00e4u\u00dferungen hiermit an die BT-IT ab. Die BT-IT nimmt die Abtretung hiermit an. Die abgetretenen Forderungen dienen in demselben Umfang der Sicherung wie die Vorbehaltsware selbst.<\/p>\n<p>8 .6 Ver\u00e4u\u00dfert der Vertragspartner die Vorbehaltsware mit anderen, nicht vom Eigentumsvorbehalt erfassten Waren, so tritt der Vertragspartner die Forderung aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung im Verh\u00e4ltnis des Berechnungswertes zu dem Wert der nicht unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren hiermit an die BT-IT ab. Die BT-IT nimmt diese Abtretung hiermit an.<\/p>\n<p>8 .7 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, an die BT-IT abgetretene Forderungen ein weiteres Mal an Dritte abzutreten.<\/p>\n<p>8 .8 Der Vertragspartner ist bis auf Widerruf erm\u00e4chtigt, Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung einzuziehen. Er hat auf Verlangen der BT-IT seinen Abnehmern gegen\u00fcber unverz\u00fcglich die Abtretung an die BT-IT offen zu legen. Die BT-IT ist ferner berechtigt, die zur Einziehung erforderlichen Ausk\u00fcnfte und die Herausgabe von Unterlagen zu verlangen.<\/p>\n<p>8 .9 Soweit der Vertragspartner in Zahlungsverzug ger\u00e4t oder der BT-IT Tatsachen bekannt werden, die auf eine wesentliche Verm\u00f6gensverschlechterung beim Vertragspartner hinweisen, ist die BT-IT berechtigt, die Erm\u00e4chtigung zur Einziehung von Forderungen mit sofortiger Wirkung zu widerrufen. Der Vertragspartner erteilt f\u00fcr diesen Fall der BT-IT hiermit Vollmacht, den Abnehmern des Vertragspartners gegen\u00fcber die Abtretung gem\u00e4\u00df Ziffer 8 .5 offen zu legen.<\/p>\n<p>Die BT-IT kann des Weiteren verlangen, dass der Vertragspartner ihr gegen\u00fcber eine genaue Aufstellung aller zum Einzug erforderlichen Angaben macht und die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen an die BT-IT aush\u00e4ndigt.<\/p>\n<p>8 .10 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware an Dritte zur Sicherheit zu \u00fcbereignen oder zu verpf\u00e4nden.<\/p>\n<p>8 .11 Bei Pf\u00e4ndungen und sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware oder die an die BT-IT abgetretenen Forderungen, ist der Vertragspartner verpflichtet, den Dritten \u00fcber die Rechte der BT-IT zu informieren und die BT-IT unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen. Entstehen der BT-IT im Zusammenhang mit der Abwehr der Pf\u00e4ndung oder des Eingriffes gerichtliche oder au\u00dfergerichtliche Kosten und ist der Dritte nicht in der Lage diese zu erstatten, so haftet der Vertragspartner f\u00fcr den insoweit entstandenen Ausfall.<\/p>\n<p>8.12 Der Vertragspartner ist zur Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware nicht berechtigt.<\/p>\n<p>8.13 Die BT-IT ist bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug sowie bei Verletzung der in den Ziffern 8 .2, 8 .7, 8 .10 und 8 .11 vereinbarten Pflichten des K\u00e4ufers berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten sowie die Ware heraus zu verlangen.<\/p>\n<p>8.14 Die BT-IT ist verpflichtet, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Vertragspartners insoweit frei zu geben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% \u00fcbersteigt.<\/p>\n<h3><strong>9 . Schutz- und Urheberrechte<\/strong><\/h3>\n<p>9 .1 Urheber- und Schutzrechte an der Software und der Bedienungsanleitung stehen ausschlie\u00dflich der BT-IT zu. Dies gilt auch hinsichtlich der Nutzungs- und Verwertungsrechte, soweit nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart ist.<\/p>\n<p>\u00a7 69 g Abs. 2 UrhG bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>9 .2 Der Vertragspartner wird die BT-IT unverz\u00fcglich, schriftlich und umfassend informieren, wenn Dritte Anspr\u00fcche wegen der Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch die von der BT-IT gelieferte Software oder der Bedienungsanleitung behaupten.<\/p>\n<p>9 .3 Die von BT-IT vertriebenen Programmpakete sind geistiges Eigentum von BT-IT. Dies wird unabh\u00e4ngig von bestehender oder zuk\u00fcnftiger Rechtsprechung einvernehmlich anerkannt. Die beim Verkauf f\u00e4llige Lizenzgeb\u00fchr ist einmalig zu entrichten und berechtigt die Verwendung f\u00fcr genau diese Kopie des jeweiligen Programms. Die daraus abzuleitenden Rechte sind nicht \u00fcbertragbar. Die Lizenzgeb\u00fchr f\u00fcr die von BT-IT gelieferten Programme berechtigt den Endanwender auf genau der einen lizenzierten Anlage die Kopie der jeweiligen Programme zu benutzen oder benutzen zu lassen. Die bei Vermietung (Cloud-L\u00f6sung) f\u00e4llige Lizenzgeb\u00fchr ist monatlich zu entrichten und berechtigt die Verwendung f\u00fcr genau diese Kopie des jeweiligen Programms. Die daraus abzuleitenden Rechte sind nicht \u00fcbertragbar. Die Lizenzgeb\u00fchr f\u00fcr die von BT-IT innerhalb der Cloud bereitgestellten Programme berechtigt den Endanwender auf genau der einen lizenzierten Anlage die bereitgestellten Programme zu benutzen oder benutzen zu lassen. \u00dcber das Benutzungsrecht hinaus d\u00fcrfen die gelieferten Programme in maschinenlesbarer und gedruckter Form nur kopiert werden, wenn die Kopie dazu dient Daten und\/oder Programme zu sichern. Eine weitergehende Nutzung ist nicht zul\u00e4ssig. In jedem Fall, in dem dem Endanwender oder Partner nachgewiesen wird, dass er vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig mehr als eine bezahlte Kopie verwendet oder an Dritte zur Verwendung \u00fcberlassen hat, verpflichtet sich der Endanwender oder Partner, eine Vertragsstrafe in H\u00f6he der zehnfachen Lizenzgeb\u00fchr an BT-IT zu zahlen. Die Vertragsstrafe ist unabh\u00e4ngig von etwaigen Schadensersatzforderungen.<\/p>\n<p>Partner oder Endanwender haften ausnahmslos f\u00fcr Handlungen Ihrer Mitarbeiter, wenn diese grob fahrl\u00e4ssig Ihre Sorgfalts- und Aufsichtspflicht verletzt haben.<\/p>\n<h3><strong>10. Nutzungsrecht<\/strong><\/h3>\n<p>10.1 Die BT-IT r\u00e4umt dem Vertragspartner ein einfaches Nutzungsrecht an der Software und der Bedienungsanleitung ein.<\/p>\n<p>10.2 \u00dcber das Benutzungsrecht hinaus d\u00fcrfen die gelieferten Programme in maschinenlesbarer und gedruckter Form nur kopiert werden, wenn die Kopie dazu dient Daten und\/oder Programme zu sichern. Eine weitergehende Nutzung ist nicht zul\u00e4ssig. In jedem Fall, in dem dem Endanwender oder Partner nachgewiesen wird, dass er vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig mehr als eine bezahlte Kopie verwendet oder an Dritte zur Verwendung \u00fcberlassen hat, verpflichtet sich der Endanwender oder Partner, eine Vertragsstrafe in H\u00f6he der zehnfachen Lizenzgeb\u00fchr an BT-IT zu zahlen. Die Vertragsstrafe ist unabh\u00e4ngig von etwaigen Schadensersatzforderungen.<\/p>\n<h3><strong>11 Salvatorische Klausel<\/strong><\/h3>\n<p>Die Wirksamkeit des Vertrages und der Einbeziehung der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen wird nicht ber\u00fchrt, wenn sich herausstellen sollte, dass einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder der Vertrag eine L\u00fccke aufweist.<\/p>\n<p>In diesem Fall verpflichten sich die BT-IT und der Vertragspartner zur Vereinbarung einer wirksamen Bestimmung, die dem was die Vertragsparteien urspr\u00fcnglich gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben w\u00fcrden, wenn sie daran gedacht h\u00e4tten, so weit wie m\u00f6glich entspricht.<\/p>\n<h3><strong>12 . Schlussbestimmungen<\/strong><\/h3>\n<p>12 .1 Gerichtsstand ist 26135 Oldenburg. Die BT-IT ist jedoch berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.<\/p>\n<p>12 .2 Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Lieferungen und Zahlungen ist der Gesch\u00e4ftssitz der BT-IT in Rastede.<\/p>\n<p>12 .3 M\u00fcndliche Nebenabreden bestehen nicht. \u00c4nderungen des Vertrages und der einbezogenen AGBs bed\u00fcrfen in jedem Fall der<\/p>\n<p>Schriftform. Dies gilt auch f\u00fcr einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.<\/p>\n<p>12 .4 Es gilt ausschlie\u00dflich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN &#8211; Kaufrechtes wird ausgeschlossen.<\/p>\n<h3>BT-IT GmbH \u2013 AGB (Stand 2014)<\/h3>\n<p>K\u00f6nigstr. 3, 26180 Rastede<\/p>\n<p>Amtsgericht Oldenburg HRB 4271<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGB Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen und Lieferbedingungen der BT-IT GmbH, K\u00f6nigstr. 3, 26180 Rastede 1. Allgemeines 1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen der BT-IT GmbH (im folgenden \u201cBT-IT\u201c) gelten f\u00fcr alle &#8211; auch zuk\u00fcnftige &#8211; Vertr\u00e4ge, Lieferungen und sonstigen Leistungen aus der gesamten Gesch\u00e4ftsbeziehung mit dem Vertragspartner. 1.2 Entgegenstehenden oder abweichenden Gesch\u00e4ftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit widersprochen. 2. [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_monsterinsights_skip_tracking":false,"_monsterinsights_sitenote_active":false,"_monsterinsights_sitenote_note":"","_monsterinsights_sitenote_category":0,"site-sidebar-layout":"default","site-content-layout":"default","ast-site-content-layout":"default","site-content-style":"default","site-sidebar-style":"default","ast-global-header-display":"","ast-banner-title-visibility":"","ast-main-header-display":"","ast-hfb-above-header-display":"","ast-hfb-below-header-display":"","ast-hfb-mobile-header-display":"","site-post-title":"disabled","ast-breadcrumbs-content":"","ast-featured-img":"","footer-sml-layout":"","ast-disable-related-posts":"","theme-transparent-header-meta":"default","adv-header-id-meta":"","stick-header-meta":"","header-above-stick-meta":"","header-main-stick-meta":"","header-below-stick-meta":"","astra-migrate-meta-layouts":"default","ast-page-background-enabled":"default","ast-page-background-meta":{"desktop":{"background-color":"","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""},"tablet":{"background-color":"","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""},"mobile":{"background-color":"","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""}},"ast-content-background-meta":{"desktop":{"background-color":"var(--ast-global-color-5)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""},"tablet":{"background-color":"var(--ast-global-color-5)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""},"mobile":{"background-color":"var(--ast-global-color-5)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-opacity":"","overlay-gradient":""}},"footnotes":""},"class_list":["post-14","page","type-page","status-publish","hentry"],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.bt-it.de\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/14","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.bt-it.de\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.bt-it.de\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.bt-it.de\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.bt-it.de\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=14"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.bt-it.de\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/14\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.bt-it.de\/cms\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=14"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}